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Neuigkeiten
30. Mär. 2021, 10:54 Uhr

EL-Reform 2021

EL-Reform 2021

Am 1. Januar 2021 trat die EL-Reform in Kraft. Nachstehend finden Sie die wichtigsten In-formationen aus dem Merkblatt der Informationsstelle AHV/IV.

Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Zusammen mit der AHV und IV gehören die Er-gänzungsleistungen (EL) zum sozialen Fundament unseres Staates.
Die wichtigsten Massnahmen der EL-Reform im Überblick:

  • Anhebung der Mietzinsmaxima
  • Stärkere Berücksichtigung des Vermögens
  • Einführung einer Eintrittsschwelle
  • Einführung einer Rückerstattungspflicht
  • Senkung der Vermögensfreibeträge
  • Neue Regelung für den Lebensbedarf von Kindern
  • Anrechnung von 80% des Einkommens des Ehegatten
  • Krankenversicherungsprämie: Tatsächliche Ausgaben
  • Anpassung der EL-Berechnung für Personen im Heim
  • Senkung des EL-Mindestbetrags

Übergangsrecht
Für Personen, die bereits EL beziehen, gilt eine Übergangsfrist: Falls die Reform bei ihnen zu tieferen EL führt, behalten sie während längstens drei Jahren die bisherigen Ansprüche. Da-nach erfolgt die Anpassung an das neue Recht.
Die Durchführungsstellen überprüfen automatisch, welche Konstellation für die Personen vor-teilhafter ist. Es muss also kein Gesuch eingereicht werden.
Unter https://www.akbern.ch/private/ahviv-ergaenzungsleistungen/el-reform/ sind die wich-tigsten Massnahmen der EL-Reform per 01.01.2021 noch detaillierter beschrieben oder Sie können sich für weitere telefonische Auskünfte an die AHV-Zweigstelle Bremgarten, jeweils dienstags und donnerstags von 08.00 Uhr – 11.30 Uhr sowie von 13.30 Uhr – 16.30 Uhr, wenden.

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