Der Bundesrat hat mit Wirkung ab 19. April 2021 weitere Lockerungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie beschlossen.
Diese werden in Bremgarten bei Bern wie folgt umgesetzt:
Öffentliche Sportanlagen
Die öffentlichen Sportanlagen stehen für die Benützung durch die Bevölkerung weiterhin zur Verfügung.
Ohne Einschränkungen: Für Kinder und Jugendliche Jahrgang 2001 und jünger.
Mit Einschränkungen: Für Personen Jahrgang 2000 und älter gelten für den Trainingsbetrieb nach wie vor die Bestimmungen betreffend Gruppengrösse von max. 15 Personen. Es gilt Maskenpflicht und Einhalten der Abstände von 1,5 Meter.
Turnhallen Unterstufe und Oberstufe
Die Turnhallen können durch Vereine für Trainings mit Kindern und Jugendlichen Jahrgang 2001 und jünger uneingeschränkt benützt werden.
Personen Jahrgang 2000 und älter können die Turnhallen in Gruppen bis max. 15 Personen nutzen, und zwar für Trainingsaktivitäten ohne Körperkontakt. Es gilt Maskenpflicht und Einhalten der Abstände von 1,5 Meter.
Der Gemeinderat Bremgarten bei Bern