eBau – ab März 2022 obligatorisch
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat Ende September 2021 beschlossen, dass das elektronische Baubewilligungsverfahren "eBau" per März 2022 obligatorisch wird. Künftig müssen sämtliche Baugesuch und weitere Gesuche direkt auf der Plattform eBau ausgefüllt und der Gemeinde übermittelt werden. Den entsprechenden Link dazu finden Sie auf unserer Website www.3047.ch unten rechts. Viele ArchitektInnen, Bauplanende und Bauherrschaften haben bereits gute Erfahrungen damit gemacht.
Bis zur Anpassung des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21) müssen der Bauverwaltung das Gesuch sowie die unterzeichneten Baupläne zwingend auch zweifach ausgedruckt und unterschreiben per Post zugestellt oder am Schalter abgegeben werden. Rechtlich massgebend sind die in Papierform vorliegenden Baugesuchsunterlagen. Auch der Bauentscheid wird, wie bis anhin, noch per Post eröffnet.
Fachbereich Bau und Betriebe