Der Gemeinderat setzt per 1. September 2021 die Verordnung über Förderbeiträge Erneuer-bare Energien und Energieeffizienz in Kraft, die er Anfang Juni beschlossen hat.
Mit den jährlichen finanziellen Mitteln im Rahmen von rund CHF 30'000 unterstützt die Gemeinde Projekte, die der Energieeffizienz und dem Ausbau von erneuerbaren Energien dienen und nachhaltig sind. Die Mittel kommen aus der Verbrauchsabgabe für Gas und einem durch den Gemeinderat gesprochenen Zusatzkredit.
Die Verordnung und die dazugehörenden Beitrags- und Auszahlungsgesuche sind auf der Homepage der Gemeinde unter Rubrik Reglemente aufgeschaltet, bzw. können über die Gemeindeverwaltung per Mail praesidiales@3047.ch oder telefonisch 031 306 64 64 bezogen werden.
Die Förderbeiträge kurz zusammengefasst:
- Fotovoltaik-Anlagen, je nach Leistung bis max. CHF 3'000
- GEAK plus, Pro Liegenschaft CHF 300
- Gebäudesanierung über Minergie und Plusenergie, Zertifikat CHF 1'500
- Gebäudesanierung nach GEAK-Klassen CHF 1'500
- Heizungsersatz Öl/Elektroheizung durch Wärmepumpe
bzw. Holzheizung CHF 1'500 - Heizungsersatz Öl/Elektroheizung durch Anschluss an Wärmekollektiv
oder Wärmeverbund CHF 3'000
Bedingungen sind positive Förderbescheide von pronovo (für Fotovoltaik-Anlagen) bzw. des kantonalen Förderprogrammes und eine Gesuchseinreichung vor Inangriffnahme der Arbeiten.