24. Mai. 2023, 08:56 Uhr
Verordnung über die Ausrichtung von Förderbeiträgen "Erneuerbare Energien und Energieeffizienz" – Änderungen per 1. Juni 2023
Verordnung über die Ausrichtung von Förderbeiträgen "Erneuerbare Energien und Energieeffizienz" – Änderungen per 1. Juni 2023
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 9. Mai 2023 die Verordnung über die Ausrichtung von Förderbeiträgen "Erneuerbare Energien und Energieeffizienz" beraten und beschlossen. Die Änderungen treten per 1. Juni 2023 in Kraft.
Die Änderungen betreffen einerseits neu auch die Beitragsausrichtung bei Heizungsersatz von Gas auf Wärmepumpe/Holzheizung (Art. 4 lit e) und Heizungsersatz von Gas an das WKB oder einen Wärmeverbund (Art. 4 lit f).
Weiter muss für Fotovoltaik-Anlagen erst im Rahmen der Beitragsauszahlung die Bestätigung von pronovo erbracht werden. Dies führt zu einer Vereinfachung des Gesuchsablaufes.
Die neue Verordnung kann unter www.3047.ch, Stichwort "Reglemente", als PDF-Datei heruntergeladen werden.