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Neuigkeiten
Publiziert am 26. November 2024

Verspätet eintreffende Stimm- und Wahlkuverts

Achten Sie auf die Gültigkeit der brieflichen Stimmabgabe

Die Gemeindeverwaltung stellt zunehmend fest, dass Stimmcouverts bei Abstimmungen und Wahlen zu spät eingehen und damit die Stimmen ungültig sind.

Gerne erinnern wir daran, dass die Stimm- und Wahlkuverts auf postalischem Weg bis am Freitag vor einer Abstimmung oder einem Wahltermin bei der Gemeindeverwaltung eintreffen müssen. Für Kuverts, die bei der Gemeindeverwaltung in den Briefkasten gelegt werden, gilt Samstag vor der Abstimmung, 20.00 Uhr. Am Abstimmungs- bzw. Wahlsonntag darf nur noch persönlich an der Urne abgestimmt werden. Die Urnen sind sonntags jeweils von 10.00 bis 12.00 Uhr geöffnet.

Ebenso kommt es relativ häufig vor, dass die Ausweiskarten nicht unterschrieben sind bzw. für die Rücksendung nicht das offizielle Kuvert verwendet wird. Die entsprechenden Unterlagen sind dadurch ungültig. Wir bitten Sie, liebe Stimmberechtigte, vor der Rücksendung der Stimm- und Wahlunterlagen darauf zu achten, dass namentlich die Ausweiskarte unterzeichnet ist.

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