Grüngut
Was
Erlaubt sind: Kompostierbare Abfälle aus Küche und Garten. Alle organischen Abfälle wie z.B. Früchte- und Gemüseabfälle, Kaffeesatz und Teekraut, Eierschalen, Mist von Haustieren (keine Fleischfresser und nur natürliche Streu), Blumensträusse (ohne Bindedraht und Kunststoffe), Topfpflanzen, Gartenabraum, Rasenschnitt, Laub, Baum-, Strauch- und Heckenschnitt, Dornen sowie Weihnachtsbäume (von Wachs und Baumschmuck befreit).
Verboten sind: Speisereste und nicht kompostierbarer Hauskehricht wie z.B. Plastik, Verpackungsmaterial, inkl. sogenannte kompostierbare Kunststoffsäcke, Öle, Fette etc., Katzen- und Hunde-WC, Neophyten, Unkraut wie Winden, Blacken und Disteln sowie kranke, mit Feuerbrand, Gitterrost etc. befallene Pflanzen, Asche, behandeltes Holz, Steine und Knochen sowie Häckselgut aus dem kostenlosen Häckseldienst der Gemeinde.
Wie
Material für die Sammlung ist jeweils ab 06.30 Uhr (aber nicht bereits am Vortag) an den gewohnten Kehrichtabfuhrstandorten bereitzustellen.
Gebührenmarke notwendig (Jahresgebührenmarke oder Gebührenmarke für eine einmalige Leerung von Containern und zur Bereitstellung von Einzelgebinden bis max. 20 kg und 1 m Länge)
Von März bis November wöchentlich, Donnerstagvormittag. Von Dezember bis Februar alle 14 Tage, Donnerstagvormittag. Für die Abfuhrtermine von Dezember bis Februar erkundigen Sie sich bitte im Abfallkalender.