E-Umzug
Anmeldung Schweizer/innen
Die Anmeldung muss gemäss Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt von Schweizern vom 12. September 1985 innerhalb von 14 Tagen persönlich bei der Einwohnerkontrolle erfolgen. Die Anmeldungsgebühr beträgt CHF 20.
Für die Anmeldung wird benötigt:
Anmeldung Ausländer/innen
Gemäss Art. 10 der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) vom 24. Oktober 2007 müssen sich ausländische Staatsangehörige innerhalb von 14 Tagen persönlich bei der Fremdenkontrolle anmelden.
Für die Anmeldung wird benötigt:
Die Anmeldung muss gemäss Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt von Schweizern vom 12. September 1985 innerhalb von 14 Tagen persönlich bei der Einwohnerkontrolle erfolgen. Die Anmeldungsgebühr beträgt CHF 20.
Für die Anmeldung wird benötigt:
- Heimatschein oder Heimatausweis
- Familienbüchlein oder Geburtsschein der Kinder
Anmeldung Ausländer/innen
Gemäss Art. 10 der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) vom 24. Oktober 2007 müssen sich ausländische Staatsangehörige innerhalb von 14 Tagen persönlich bei der Fremdenkontrolle anmelden.
Für die Anmeldung wird benötigt:
- Pass
- Ausländerausweis