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4. Jul 2025, 07:56 Uhr

Abbrennen von 1. August-Feuerwerk

Bitte beschränken Sie sich mit dem Abbrennen von 1. August-Feuerwerk auf den Tag der Bundesfeier.

Bitte beschränken Sie sich mit dem Abbrennen von 1. August-Feuerwerk auf den Tag der Bundesfeier. Lärmimmissionen durch das Knallen und Krachen werden von vielen Bewohne-rinnen und Bewohnern als störend und lästig empfunden und ganz speziell Tiere reagieren verstört darauf. Die Luft, welche im Sommer hohe Ozonwerte aufweist, wird zudem zusätzlich mit Schadstoffen belastet. Bei trockener Witterung ist im Übrigen spezielle Vorsicht geboten!

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