Grobsperrgut
Was
Abgeführt wird Grobsperrgut bis 30 kg Gewicht (max. 1.50 m lang, 1.00 m breit). Grössere und/oder schwerere Gegenstände sind zu verkleinern (in Einzelteile zerlegen, zerschneiden, -sägen, zusammenrollen und mit einer Schnur zusammenbinden etc.).
Erlaubt sind: Brennbares, sperriges Material, grössere Nichteisen Gegenstände wie Holz-Bettgestelle, Matratzen, Möbel, Teppiche, gebündelter Baumschnitt, Kunststoffobjekte und dergleichen, grössere leere Gebinde (z.B. Kessel).
Verboten sind: Bauschutt, Steine und Sonderabfälle
Gebrauchsgegenstände, welche sich noch in einem guten Zustand befinden, können auch einer der zahlreichen Hilfsorganisationen übergeben werden.
Wann
Das brennbare Grobsperrgut wird jeweils zusammen mit dem Haushaltskehricht am Montagvormittag abgeführt.
Material für die Sammlung ist jeweils ab 06.30 Uhr (aber nicht bereits am Vortag) an den gewohnten Kehrichtabfuhrstandorten bereitzustellen.
Je Einheit Sperrgutmarke notwendig (60 l)