Sanierung Seftausteg verzögert sich
Der Stadtrat von Bern und die Gemeindeversammlung von Bremgarten bei Bern vom 10. Juni 2024 haben für die Sanierung des Seftausteges, welcher aus dem Jahr 1921 stammt, die entsprechenden Kredite erteilt.
Im Rahmen der konkreten Auftragsausschreibung und der eingegangenen Offerten hat sich gezeigt, dass die Sanierungskosten des unter Denkmalschutz stehenden Stegs deutlich teurer ausfallen. Sowohl auf Seiten der Stadt Bern als auch der Gemeinde Bremgarten bei Bern reichen die bewilligten Kredite für die Arbeitsausführung nicht aus - auch nicht unter Berücksichtigung von bestehenden Finanzkompetenzen in Bezug auf Nachkredite.
Die beiden Gemeinden haben daher beschlossen, die Sanierungskosten aufgrund der nun vorliegenden Offerten bis Ende 1. Quartal 2025 neu und detailliert zu ermitteln, damit der Gemeindeversammlung vom 2. Juni 2025 ein überarbeitetes Kreditgeschäft vorgelegt werden kann. Auch die Stadt Bern wird den Nachkredit dem finanzpolitisch zuständigen Organ vorlegen.
Der Seftausteg bildet den Aareübergang für Fussgängerinnen und Fussgänger zwischen dem Felsenauquartier der Stadt Bern und dem Ländliquartier der Gemeinde Bremgarten bei Bern.
Damit der denkmalgeschützte Fussgängersteg erhalten werden kann, muss er saniert werden. Dies ist die einzige mögliche Option. Die Sanierungsarbeiten sind dringlich und können nicht weiter aufgeschoben werden.