Förderbeiträge "Erneuerbare Energien und Energieeffizienz" der Gemeinde
Aufgrund der Bestimmungen dieser Verordnung müssen Beitragsgesuche zwingend vor Inangriffnahme der Arbeiten eingereicht werden. Die Bestätigungen von pronovo für PV-Anlagen bzw. die Bestätigung des Kant. Amtes für Umweltschutz und Energie bei Heizungsersatz etc. müssen bei Gesuchseinreichung noch nicht unbedingt vorliegen, jedoch spätestens bei der Einreichung des Auszahlungsgesuches.
Leider kommt es immer wieder vor, dass Beitragsgesuche erst nach Inangriffnahme der Arbeiten eingereicht werden. Mangels Einhaltung der Bedingungen können solche Gesuche nicht berücksichtigt werden.
Die Beitragsgesuche und auch die Auszahlungsgesuche werden durch die Gemeindeverwaltung speditiv bearbeitet, so dass keine Wartezeiten betr. eine Zusicherung bzw. Auszahlung der Förderbeiträge bestehen.