8. Okt. 2019, 10:17 Uhr
Beglaubigung/Bestätigung von Unterschriften
Beglaubigung/Bestätigung von Unterschriften
Name
Beglaubigung/Bestätigung von Unterschriften
Beschreibung
Sie möchten die Echtheit einer Unterschrift bestätigen lassen? Solche Beglaubigungen werden im Kanton Bern durch jede Notarin/jeden Notar vorgenommen (gemäss Art. 62 Notariatsverordnung). Gemäss Verordnung über die Beglaubigung von Unterschriften dürfen die Gemeinden im Kanton Bern keine Beglaubigungen/Bestätigungen von Unterschriften vornehmen.