Grabaufhebungen 2024
Per 31. Dezember 2024 erreichen folgende Gräber die Grabruhedauer:
Für Familien-, Urnenhain- und Urnennischengräber besteht die Möglichkeit, den Grabplatz gegen Kostenfolge zu verlängern.
Familiengrab-Nr.: 138/139 / 173/174
Urnenhaingrab- Nr.: 4 / 148C / 215 / 217 / 219
Urnennischengrab-Nr.: 3
Sargreihengrab-Nr.: 213 / 214
Urnenreihengrab-Nr.: 1126 / 1129
Wir bitten die Angehörigen, persönlichen Grabschmuck und Pflanzen bis spätestens 31. Dezember 2024 von den Gräbern zu entfernen. Wenn Sie den Grabstein abholen wollen, bitten wir Sie, sich beim Fachbereich Finanzen zu melden. Ohne Gegenbericht werden die Gräber im Januar 2025 aufgehoben und die Grabsteine kostenlos entsorgt.
Für Grabverlängerungen, Grabsteinabholungen und weitere Auskünfte steht Ihnen der Fachbereich Finanzen unter Telefon 031 306 64 70 gerne zur Verfügung.
Einwohnergemeinde Bremgarten b. Bern
Fachbereich Finanzen